Ratgeber · Recht
Gütesiegel auf der Website: Was ein Siegel nach der BGH-Rechtsprechung zeigen muss
Von Redaktion online-siegel.de
Stand: 15.10.2026
Gütesiegel wirken — deshalb schaut die Rechtsprechung genau hin. Wer ein Siegel auf seiner Website zeigt, wirbt damit. Und Werbung darf nicht irreführen (§ 5 UWG).
Was verlangt der Bundesgerichtshof von einem Siegel?
Zwei Linien aus der Rechtsprechung sind für Dienstleister wichtig:
- Die Prüfkriterien müssen abrufbar sein. Der BGH hat entschieden (Az. I ZR 161/18), dass bei einem Prüfzeichen die Kriterien der Prüfung für Verbraucher zugänglich sein müssen. Fehlt das, enthält man ihnen eine wesentliche Information vor.
- Die Grenzen der Aussage müssen erkennbar sein. Nach dem Urteil vom 30.07.2026 (Az. I ZR 130/25) muss bei entgeltlich vergebenen Siegeln erkennbar sein, was das Siegel aussagt und was nicht — sonst entsteht der Eindruck einer umfassenden Qualitätsprüfung, die es nie gab.
Hinzu kommt § 5b Abs. 3 UWG: Wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie von echten Kunden stammen.
Welche Siegel sind problematisch?
- Siegel ohne Herausgeber oder Kriterien. Ein „Top-Anbieter 2026“-Bild, das auf nichts verlinkt.
- Siegel, die Qualität suggerieren, aber nur Bewertungen zählen. Ein Durchschnitt von Sternen ist keine Prüfung der Leistung.
- Siegel mit amtlicher Anmutung. Adler, Stempel und „staatlich“-Optik bei einem privaten Anbieter.
- Siegel mit veraltetem Datum oder Datum des Seitenaufrufs. Ein „Prüfdatum“, das jeden Tag das heutige ist, prüft nichts.
Woran erkennt man ein rechtlich sauberes Siegel?
| Merkmal | Sauber | Problematisch |
|---|---|---|
| Herausgeber | genannt, mit Impressum | unbekannt |
| Kriterien | öffentlich, versioniert | nicht auffindbar |
| Aussagegrenze | im Siegel oder direkt daneben | fehlt |
| Nachprüfbarkeit | Link auf eine Prüfseite mit ID | Bilddatei ohne Link |
| Gültigkeit | festes Prüfdatum, Ablauf | „geprüft“ ohne Datum |
Was bedeutet das für Ihr Siegel?
Prüfen Sie jedes Siegel auf Ihrer Website anhand der Tabelle. Bei online-siegel.de haben wir den Standard danach gebaut: Der Prüfstandard ist öffentlich, die Grenze „Keine Bewertung der Leistungsqualität“ steht im Siegel selbst, und jedes Siegel führt auf eine Prüfseite mit Prüf-ID und festem Datum.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie konkrete Fragen von einer Anwältin oder einem Anwalt für Wettbewerbsrecht prüfen.
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