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online-siegel.de

Gilt ab Prüfstandard 2.1

Regelwerk

Ein Siegel ist nur so viel wert wie die Regeln, nach denen es entzogen wird. Hier stehen sie.

Stand: 15.10.2026

§ 1 Nutzung des Siegels

  1. Das Siegel darf nur von dem geprüften Unternehmen und nur für die geprüfte Domain verwendet werden.
  2. Mit Zahlung der Siegel-Lizenz erhält das geprüfte Unternehmen ein einfaches, nicht übertragbares Recht, das Siegel für die Laufzeit der Lizenz nach diesem Regelwerk zu nutzen. Endet die Lizenz oder wird das Siegel entzogen, erlischt das Recht, und das Siegel ist zu entfernen.
  3. Jede Darstellung verlinkt auf die eigene Prüfseite bei online-siegel.de. Die Kleinform ohne Aussagegrenze ist nur mit diesem Link erlaubt.
  4. Das Siegel darf nicht verändert, beschnitten oder in Zusammenhang mit Aussagen über die Qualität der Leistung gestellt werden („geprüfte Qualität“, „bester Coach“ o. ä.).
  5. Die Siegeldatei wird auf dem eigenen Server des Mitglieds gespeichert. Beim Seitenaufruf werden keine Daten an online-siegel.de übertragen.

§ 2 Unabhängigkeit und Offenlegung

  1. Die Prüfgebühr wird unabhängig vom Ergebnis fällig. Ein Bestehen kann nicht gekauft werden.
  2. Der Prüfer betreibt außerdem eine Digitalagentur. Ist ein Antragsteller Kunde dieser Agentur, steht das auf seiner Prüfseite.
  3. Die Zahl der Einträge im Register wird gezählt, nie geschätzt. Es gibt keine bezahlten Platzierungen.

§ 3 Entzug

Das Siegel wird entzogen, wenn

  1. eine im Prüfstandard geprüfte Angabe nicht mehr stimmt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach unserer Aufforderung berichtigt wird,
  2. sich herausstellt, dass bei der Prüfung falsche Nachweise vorgelegt wurden (sofortiger Entzug),
  3. Bewertungen nachweislich gekauft oder manipuliert wurden (sofortiger Entzug),
  4. das Siegel entgegen § 1 verwendet und dies nach Aufforderung nicht abgestellt wird,
  5. die Lizenzgebühr trotz Mahnung nicht gezahlt wird.

Nach einem Entzug zeigt die Prüfseite den Status „Entzogen“ mit Datum und dem Grund in allgemeiner Form. Ein weiter gezeigtes Siegel ist damit für jeden Besucher erkennbar nicht gedeckt.

§ 4 Hinweise und Beschwerden

Jeder kann melden, dass ein Siegel missbraucht wird oder eine Angabe nicht stimmt — per E-Mail an info@online-siegel.de mit Prüf-ID oder Website. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von zwei Werktagen, prüfen jeden begründeten Hinweis und teilen das Ergebnis mit. Hinweise behandeln wir vertraulich.

§ 5 Einspruch

  1. Gegen das Nichtbestehen oder einen Entzug kann der Betroffene innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einspruch einlegen.
  2. Über den Einspruch entscheidet eine externe zweite Person, die nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt war.
  3. Bis zur Entscheidung bleibt der Status unverändert; bei einem sofortigen Entzug nach § 3 Nr. 2 oder 3 lautet er „Entzogen“.

§ 6 Änderungen

Änderungen dieses Regelwerks und des Prüfstandards werden mit Datum veröffentlicht. Für bestehende Siegel gelten sie ab der nächsten Nachprüfung.